Koffer beschädigt nach Flug – Was tun?
Ein beschädigter Koffer nach dem Flug ist ärgerlich – doch wer schnell und richtig reagiert, kann seinen Schaden oft vollständig ersetzt bekommen. Ob zerrissene Nähte, gebrochene Rollen oder ein zerstörter Hartschalenkoffer: Die Fluggesellschaft haftet unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig sind schnelles Handeln, lückenlose Dokumentation und das Einhalten der Meldefrist. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist, wenn Ihr Gepäck bei einer Flugreise beschädigt wurde – inklusive wichtiger Fristen, Ansprechpartner und Ihrer Rechte als Fluggast.
Das Wichtigste in Kürze
- Schaden sofort am Flughafen melden: Gehen Sie zum Gepäckschalter der Airline und lassen Sie einen PIR (Property Irregularity Report) ausstellen.
- Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und bewahren Sie Bordkarte, Gepäckschein und Bestätigungen auf.
- Sieben-Tage-Frist beachten: Die Schadensmeldung muss innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Airline erfolgen.
- Erstattung nach Zeitwert: Die Airline kann reparieren, ersetzen oder eine Auszahlung leisten (bis etwa 1.400 Euro).
- Kein Ersatz bei Vorschäden: Bereits beschädigte oder unsachgemäß verpackte Koffer sind von der Haftung ausgeschlossen.
Was tun, wenn der Koffer nach dem Flug beschädigt ist?
Melden Sie den Schaden sofort am Flughafen, dokumentieren Sie alles gründlich und reichen Sie Ihre Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen bei der Fluggesellschaft ein. Die Airline haftet in der Regel für den Zeitwert des Gepäckstücks und kann eine Reparatur, Ersatz oder Entschädigung anbieten.
Schaden direkt am Flughafen melden
Sobald Sie bemerken, dass Ihr Koffer beschädigt ist, begeben Sie sich umgehend zum Gepäck- oder „Lost and Found“-Schalter der Fluggesellschaft am Flughafen. Zögern Sie nicht, denn je schneller Sie reagieren, desto besser sind Ihre Chancen auf eine problemlose Abwicklung. Vor Ort muss ein sogenannter Property Irregularity Report (PIR) ausgestellt werden. Dieses Dokument ist der offizielle Nachweis über den Schaden und gilt als Basis für jede spätere Entschädigung. Lassen Sie sich eine Kopie des Berichts aushändigen. Ohne PIR kann die Airline die Haftung ablehnen. Ist der Schalter geschlossen, notieren Sie sich die Kontaktdaten und melden Sie den Vorfall schnellstmöglich online oder telefonisch. Eine spontane Schadensmeldung ohne Belege ist selten erfolgreich – handeln Sie daher direkt und systematisch.
Beweise sichern und Schaden dokumentieren
Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend. Fotografieren Sie den beschädigten Koffer aus verschiedenen Perspektiven. Achten Sie darauf, dass der Schaden gut erkennbar ist. Machen Sie möglichst auch ein Bild vom Gepäckaufkleber mit dem Barcode, der meist am Koffer haftet. Bewahren Sie zusätzlich Bordkarte, Gepäckschein und das PIR-Formular sorgfältig auf. Wenn möglich, bitten Sie das Flughafenpersonal um eine schriftliche Bestätigung des Schadens. Auch ein kurzer Vermerk auf dem PIR kann helfen. Sollte der Schaden erst später auffallen, dokumentieren Sie Ort und Uhrzeit des Fundes. Halten Sie fest, ob der Koffer direkt vom Band kam oder z. B. an einem Sonderausgabeschalter abgeholt wurde. Je besser Ihre Nachweise, desto besser Ihre Chancen auf eine Entschädigung.
Die Frist für die Schadensmeldung einhalten
Die Fristen bei beschädigtem Gepäck sind gesetzlich geregelt. Wenn Sie den Schaden nicht direkt melden konnten, haben Sie maximal sieben Tage Zeit, um ihn schriftlich bei der Airline anzuzeigen. Diese Frist gilt auch dann, wenn der Schaden erst zu Hause entdeckt wird. Verwenden Sie dafür idealerweise das Onlineformular der Fluggesellschaft oder senden Sie eine E-Mail mit allen Nachweisen. Achten Sie auf eine Eingangsbestätigung. Bei Pauschalreisen muss der Schaden zusätzlich beim Reiseveranstalter gemeldet werden. Überschreiten Sie die Frist, verfällt Ihr Anspruch. Daher sollten Sie sich das Datum der Schadensmeldung immer dokumentieren. Es gilt das Absendedatum, nicht das Eingangsdatum bei der Airline. Bei Unsicherheit: Lieber früher melden als zu spät.
So berechnet sich Ihr Anspruch auf Erstattung
Die Fluggesellschaft haftet laut Montrealer Übereinkommen für beschädigtes Gepäck – jedoch nicht unbegrenzt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem sogenannten Zeitwert des Koffers. Dabei spielt der Anschaffungspreis, das Alter des Gepäckstücks und ggf. der Kaufbeleg eine Rolle. Eine pauschale Erstattung gibt es nicht. Die Airline kann verschiedene Lösungen anbieten: Reparatur, Ersatzkoffer oder Auszahlung. Maximal sind etwa 1.400 Euro möglich – je nach Airline und Wechselkurs. Falls der Koffer nicht mehr reparabel ist, wird häufig eine Erstattung auf Grundlage der Belege angeboten. Ohne Quittung kann auch eine Selbsterklärung helfen, bei der Sie das Alter und den damaligen Preis glaubhaft machen. Wichtig: Der Inhalt des Koffers ist nur dann ersatzfähig, wenn er ebenfalls beschädigt wurde und korrekt verpackt war.
Was Fluggesellschaften nicht ersetzen
Nicht jeder Schaden wird von der Fluggesellschaft ersetzt. Ausgeschlossen sind in der Regel bereits vorhandene Vorschäden, wie Kratzer oder abgenutzte Rollen. Auch unsachgemäße Verpackung kann zur Ablehnung führen – z. B. wenn Riemen lose hingen oder der Koffer überfüllt war. Wertgegenstände wie Schmuck, Technik oder Bargeld sind grundsätzlich vom Ersatz ausgeschlossen, wenn sie im Aufgabegepäck transportiert wurden. Sie gehören ins Handgepäck. Ebenso übernimmt die Airline keine Haftung für emotionale Schäden, etwa wegen verpasster Kleidung für ein Event. Der Fokus liegt ausschließlich auf dem Sachwert. Wer also mit empfindlichem Gepäck reist, sollte vorsorgen – zum Beispiel durch spezielle Hartschalenkoffer oder Zusatzversicherungen.
Was tun bei Ablehnung durch die Airline?
Wird Ihr Antrag auf Erstattung abgelehnt, sollten Sie nicht sofort aufgeben. Prüfen Sie die Begründung genau. Oft sind es formale Fehler, wie eine verpasste Frist oder fehlende Belege. In solchen Fällen kann eine Nachbesserung helfen. Reichen Sie weitere Unterlagen nach und bitten Sie schriftlich um erneute Prüfung. Bleibt die Airline stur, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Diese prüft den Fall kostenlos und vermittelt zwischen Fluggast und Fluggesellschaft. Alternativ hilft auch ein Fachanwalt für Reiserecht. Die Erfolgsaussichten sind gut – vor allem, wenn der Schaden nachweisbar und die Frist eingehalten wurde. Wichtig: Bleiben Sie sachlich, dokumentieren Sie alle Vorgänge und lassen Sie sich nicht entmutigen.
Was tun bei Anschlussflügen oder Codeshare-Verbindungen?
Wenn Ihre Flugreise mehrere Airlines umfasst, ist die Zuständigkeit bei beschädigtem Gepäck nicht immer eindeutig. Grundsätzlich haftet die Fluggesellschaft, die den letzten Flugabschnitt durchgeführt hat. Bei Codeshare-Flügen sollten Sie sich an den „operating carrier“ wenden – also die Airline, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat, nicht unbedingt die Ticket-ausstellende Gesellschaft. Wichtig ist hier, die Gepäckquittung genau zu prüfen: Wer dort als verantwortliche Airline gelistet ist, ist meist der erste Ansprechpartner. Kommt es zu Streitfällen, kann die söp helfen. Auch hier gilt: Schaden sofort melden, Belege sichern, Frist wahren. Wer unsicher ist, sollte die Beschwerde an alle beteiligten Airlines parallel senden.
Gibt es Unterschiede bei Inlands- und Auslandsflügen?
Ja – vor allem beim Gerichtsstand und der Höhe möglicher Entschädigungen. Bei internationalen Flügen gilt meist das Montrealer Übereinkommen. Es regelt die Haftung klar, begrenzt sie jedoch auf etwa 1.400 Euro. Bei Inlandsflügen innerhalb Deutschlands greifen zusätzlich nationale Regelungen wie § 44 LuftVG. Wichtig: Auch bei Reisen innerhalb der EU gilt das Montrealer Übereinkommen. In seltenen Fällen, etwa bei rein innerdeutschen Regionalflügen, können sich leicht abweichende Regeln ergeben. In jedem Fall sollten Sie bei einer Auslandsreise Belege in zweifacher Ausführung und idealerweise auf Englisch bereithalten. Bei Unsicherheiten helfen Verbraucherzentralen oder Reiserechtler weiter.
Was tun, wenn der Schaden erst nach der Heimreise auffällt?
Nicht immer erkennt man den Kofferschaden sofort am Gepäckband. Besonders bei kleinen Rissen oder defekten Reißverschlüssen fällt der Mangel oft erst zu Hause auf. Dennoch gilt die Sieben-Tage-Frist ab der Ankunft – unabhängig davon, wann Sie den Schaden entdeckt haben. Wichtig ist in solchen Fällen eine genaue Dokumentation: Machen Sie Fotos mit Zeitstempel, notieren Sie Datum und Uhrzeit des Fundes. Die Airline wird prüfen, ob der Schaden plausibel während des Fluges entstanden sein kann. Weisen Sie im Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass der Schaden erst später sichtbar wurde. Ein zeitnaher Bericht erhöht Ihre Chancen erheblich.
Wann lohnt sich eine Gepäckversicherung?
Bei teurem Gepäck oder häufigen Reisen kann eine separate Gepäckversicherung sinnvoll sein. Diese greift in vielen Fällen auch dort, wo die Airline nicht haftet – z. B. bei Diebstahl, grober Fahrlässigkeit oder beschädigtem Inhalt. Achten Sie beim Abschluss auf die Höhe der Deckungssumme und auf Ausschlüsse (z. B. bei Schmuck oder Technik). Auch Hausratversicherungen können Schutz bieten, wenn das Reisegepäck explizit mitversichert ist. Vor der Reise lohnt sich ein Blick in Ihre Policen. Wichtig: Eine Versicherung ersetzt nicht die Pflicht zur Schadensmeldung – diese bleibt weiterhin notwendig.
Fazit
Ein beschädigter Koffer nach dem Flug ist ärgerlich – aber kein Grund zur Panik. Wer schnell reagiert, alles dokumentiert und die Fristen beachtet, hat gute Chancen auf eine faire Entschädigung. Ob Reparatur, Ersatz oder Auszahlung: Die Airline muss haften, wenn der Schaden nachweislich beim Transport entstanden ist. Lassen Sie sich nicht mit Ausreden abspeisen – Sie haben Rechte. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, sie geltend zu machen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.